Förderkriterien

*Die letzte Bewerbungsfrist endete am 31.10.2016. 
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich*

 

Im Rahmen des TANZFONDS ERBE werden mittlere und große künstlerische Projekte zum Kulturerbe Tanz mit einer Summe von bis zu 100.000 € gefördert.

Das Förderspektrum umfasst:

  • Rekonstruktionen, Wiederaufnahmen, Neu-Einstudierungen oder Neu-Interpretationen von choreografischen Werken, die im 20. Jh. in Deutschland entstanden sind und die Entwicklung und Rezeptionsweise von Tanz in besonderer Weise geprägt haben.
  • Bearbeitungen von internationalen choreografischen Werken, die im 20. Jh. einen besonderen Einfluss auf die Tanzentwicklung in Deutschland ausüben konnten.
  • Auseinandersetzungen mit relevanten Themen, Zeiträumen, Orten oder Künstlerpersönlichkeiten der Tanzgeschichte des 20. Jahrhunderts, in unterschiedlichen künstlerischen Formaten wie zum Beispiel Lecture Performances, Installationen, Ausstellungen oder Film- und Online-Projekten.
  • Gastspiele bereits geförderter TANZFONDS ERBE Projekte (siehe gesondertes Antragsformular)

Antragssteller können Einzelpersonen und Institutionen mit ausgewiesenem Tanzhintergrund sein. Dies sind insbesondere:

  • Kompanien der Stadt- und Staatstheater
  • freischaffende Choreografen und freie Ensembles in Kooperation mit einer Spielstätte
  • Theater, Tanzhäuser, choreografische Zentren und Archive
  • Antragsteller müssen ihren Sitz/Wohnsitz und/oder Produktionsschwerpunkt in Deutschland haben.
  • Die Förderprojekte müssen in Deutschland präsentiert werden.
  • Es werden in der Regel mittlere und große Projekte mit einer Fördersumme bis maximal 100.000 € gefördert. Es können bis zu 80 Prozent der Kosten beantragt werden. Der Finanzierungsplan des Projekts muss daher einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.

Eine Förderung durch Tanzfonds Erbe ist ausgeschlossen, wenn

  • bei Antragsschluss die gesamte Kofinanzierung aus Eigen- und/oder Drittmitteln noch ungesichert ist,
  • das Projekt vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden,
  • die Antragsfrist versäumt wurde,
  • das Projekt aus anderen Mitteln der/des Beauftragten für Kultur und Medien finanziert wird
  • die Einverständniserklärung Urheberrecht nicht unterschrieben wurde,
  • die Absichtserklärungen der projektbeteiligten Personen/Institutionen
    und/oder die Spielstättenbescheinigung nicht vorliegen.

In der Regel sind mit der Aufarbeitung und Präsentation von historischem Material Urheberrechte verbunden. Diese sind vom Antragsteller zu klären.