Gastspielförderung

*Die letzte Bewerbungsfrist endete am 31.10.2016. 
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich*

 

  1. Die Gastspielförderung im Rahmen von TANZFONDS ERBE – eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes – steht ausschließlich Projekten offen, die bereits von TANZFONDS ERBE gefördert wurden. Dabei sind folgende Punkte besonders zu beachten:
  2. Es werden ausschließlich Produktionen gefördert, die im Rahmen des TANZFONDS ERBE entstanden sind.
  3. Die DIEHL+RITTER gUG fördert ausgewählte Gastspiele (mindestens zwei Aufführungen am Gastspielort) mit Mitteln in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Die Auswahl der Förderung erfolgt über die TANZFONDS ERBE-Jury.
  4. Die DIEHL+RITTER gUG kann nur über das Projekt entscheiden, wenn der Antrag fristgerecht eingeht. Für eine Gastspielförderung im Rahmen von TANZFONDS ERBE gilt dieselbe Einsendefrist wie für die Projektanträge:  31. Oktober 2016. Es gilt das Datum des Poststempels für die Wahrung der Einsendefrist.
  5. Die Förderentscheidung seitens der DIEHL+RITTER gUG fällt jeweils bei den TANZFONDS ERBE Jurysitzungen voraussichtlich im Februar 2015, im Dezember 2015 und im Januar 2017. Im Fall einer Förderung muss das Gastspiel bis spätestens Juli 2018 abgeschlossen sein. Die zum Antragsschluss vorliegenden Unterlagen entscheiden über die Förderfähigkeit Ihres Projekts.
  6. Die Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten des Gastspiels ist durch den Veranstalter zu sichern.
  7. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Gastspiel vor der Förderentscheidung durch die DIEHL+RITTER gUG bereits begonnen hat, d.h. bereits Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.